|
zurück
Home
Geburt eines Kindes
nach der Scheidung
Auch nach der rechtskräftigen
Ehescheidung lebte ein Paar zeitweise noch zusammen. Aus dieser Verbindung
ging ein Kind hervor, dessen Vaterschaft der geschiedene Ehegatte auch
anerkannte. Wegen der Versorgung des gemeinsamen Kindes verlangte die Frau
nachehelichen Unterhalt vom Vater, von dem sie sich zwischenzeitlich endgültig
getrennt hatte.
Ein geschiedener Ehegatte
kann von dem anderen Unterhalt verlangen, solange und soweit von ihm wegen der
Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes eine Erwerbstätigkeit
nicht erwartet werden kann (§ 1570 BGB). Der Bundesgerichtshof lehnte im
vorliegenden Fall die Anwendung dieser Vorschrift ab, da das Kind erst nach
der Scheidung geboren wurde. Da es sich um ein nichteheliches Kind handelte,
stand der Frau gegenüber dem Kindsvater nur ein befristeter
Unterhaltsanspruch für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach
der Geburt des Kindes zu.
Urteil des BGH vom
17.12.1997
XII ZR 38/96
NJW 1998, 1065
Hinweis: Auch das Gesetz
zur Reform des Kindschaftsrechts, das am 01.07.1998 in Kraft tritt, behält
diese Regelungen bei.
Linktipp: Vaterschaftstest
|